B196

Mindestalter

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre durchgehend im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Beginn

  • Es wird eine Bescheinigung über die Fahrschulung von der Fahrschule ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann man beim Straßenverkehrsamt die Schlüsselzahl eintragen lassen

Unterlagen

Ausbildung & Theorie

  • Theorie
  • Mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
  • Bei Ersterwerb dieser Fahrerlaubnis 12 Stunden zu je 90 Minuten Grundstoff und 2 Stunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzsoff
  • Praxis
  • Mindestens 5 praktische Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten