ASF Seminare – Aufbauseminar für Fahranfänger
Behördliche Anordnung:
Das ASF-Seminar wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Fahranfänger
in der Probezeit einen schwerwiegenden (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende
(B-Verstöße) begehen. Die Teilnahme ist verpflichtend und muss innerhalb der
gesetzten Frist erfolgen.
Ablauf & Dauer:
• 4 Sitzungen à 135 Minuten
• 1 Fahrprobe zwischen der 1. und 2. Sitzung
• Gruppenseminar unter Anleitung speziell geschulter Fahrlehrer
Ziel des Seminars:
Verbesserung des Fahrverhaltens, Sensibilisierung für Risiken und Erhöhung der
Verkehrssicherheit.
Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, bitte bei
„Beantragte Klasse“ „ASF“ auswählen.